Bugspoiler T-Bird Storm – Einzelabnahme §21

Erfahrungen können hilfreich sein …

Aus rein optischen Gründen habe ich einen Bugspoiler für meine T-Bird Storm montiert und dabei einiges hinsichtlich einer Einzelabnahme gem. §29 gelernt. Diese Erfahrung möchte ich gerne mit Euch teilen, ich glaube das kann bei allen möglichen Bauteilen hilfreich sein – sofern eine Einzelabnahme gem. §29 angestrebt wird.

Den richtigen Spoiler finden …

Es fing damit an, überhaupt einen passenden Bugspoiler zu finden – mit ABE gibt es da absolut nichts.

Eine eigene Anfertigung wollte ich nicht angehen – das schien mir sehr aufwändig.

Nach intensiver Suche wurde ich schließlich bei Extrembikes.de fündig. Glücklicherweise war da gleich ein Materialgutachten dabei – das ist für eine spätere Eintragung absolut wichtig.

TÜV-Nord oder DEKRA – das ist hier die Frage

Mit diesem “Rohling” aus GFK bin ich zur DEKRA und wollte dabei auch wissen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. So eine Eintragung wird nach Aufwand gerechnet – so 120-130 EUR werden es. Es war ein glücklicher Umstand, dass ich mit dem Rohling vor der Montage beim Prüf-Ingenieur war – das sollte sich später noch herausstellen.

Der GFK-Rohling

Weil mir die angekündigten Kosten recht hoch erschienen, habe ich auch noch beim TÜV-Nord per e-mail vorgesprochen. Die Jungs sind ganz schräg drauf – der Preis war zwar ähnlich, die Bürokratie schien mir sehr umständlich.

Egal – frisch ans Werk

Einfach mal anfangen war meine Devise. Der GFK-Rohling wird an der Abdeckung des Kühlers angebracht. Bei der ersten Anprobe passte das noch nicht perfekt. Also habe ich den Rohling ein wenig per Dremel nachbearbeitet und dann komplett mattschwarz lackiert – innen wie außen. Anschließend habe ich den Bugspoiler mit schwarzem Karosserie-Kleber an der Abdeckung des Kühlers verklebt … eine Lösung für ewig 🙂

warum muss ich jetzt an Batman denken?
ich mag feste Verbindungen
jetzt nur noch wieder montieren

Black is beautiful

Dann wollte ich die Einzelabnahme vornehmen lassen … und jetzt wurde es ausgesprochen blöd:
Das Bauteil muss zur Einzelabnahme eine eindeutige Hersteller-Kennung sichtbar tragen (weil genau dazu das Materialgutachten passen muss). Die war auf dem Rohling vor der Lackierung auch sichtbar … innen im Spoiler. Ich hatte aber alles schwarz lackiert und untrennbar montiert/verklebt, die Herstellerkennzeichnung war nicht mehr sichtbar.

Fertig!

Was nun?

Somit sah sich der TÜV-Nord nicht in der Lage, die Einzelabnahme vorzunehmen. Ich also wieder bei der DEKRA in Paderborn angeklopft. Glücklicherweise konnte sich der Ingenieur an meinen ersten Besuch und den dabei gesichteten Rohling erinnern. Dennoch musste ich vom Hersteller noch mindestens ein Foto eines solchen Spoilers/Rohlings mit sichtbarer Hersteller-Kennung besorgen. Das hat aber reibungslos funktioniert.

Herstellerkennung innen im Bugspoiler

Gestern habe ich dann die Maschine beim DEKRA-Prüfer vorgeführt. Alles wurde fotografisch dokumentiert – keine Beanstandungen. Die schriftliche 4-seitige Bestätigung bekomme ich in den nächsten Tagen per Post. Auf die beiliegende Rechnung bleibe ich gespannt.

Wichtige Lektionen aus der Aktion:

Auch hier gibt es noch etwas wichtiges: so eine Einzelabnahme gilt nur 18 Monate … es sei denn, sie wird noch beim Straßenverkehrsamt in den Kfz-Schein eingetragen. Es reicht auf Dauer nicht, das 4-seitige Dokument mitzuführen!

Meine Botschaft an Euch:
Wenn ihr irgendein Bauteil ohne ABE verbauen wollt – und gesetzestreue Staatsbürger seid, ist die Einzelabnahme §21 wichtig. Natürlich kann man auch das Risiko eingehen, nichts zu machen – das muss jeder selbst wissen.
Wenn ihr aber die Einzelabnahme anstrebt, geht auf jeden Fall vorher zu einem Prüfer und lasst euch beraten – insbesondere hinsichtlich eines Materialgutachten und der Herstellerkennung!

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